Auftrag des Grossen Rats
Im Rahmen des vom Grossen Rat erteilten Auftrags (2023-GC-172) lässt der Staatsrat an allen sieben im kantonalen Richtplan aufgeführten Standorten Windmessungen durchführen. Der Richtplan wurde 2020 vom Bundesrat genehmigt.
Die Windgeschwindigkeit und Windqualität sind wesentliche Kriterien für die Windenergieplanung. Die ab Februar 2025 im Kanton aufgestellten Messmasten werden die nötigen Daten liefern, um die ursprünglich für die Windenergieplanung des kantonalen Richtplans berücksichtigten Daten zu bestätigen oder zu verwerfen. Sie werden der Bevölkerung über diese Website zur Verfügung gestellt, wie der Staatsrat in seiner Antwort auf den Auftrag mitgeteilt hat.
Zu diesem Zweck hat der Staatsrat ein auf dem Gebiet spezialisiertes Unternehmen, Meteotest AG, beauftragt, das er im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt hat. Der Guichet Unique WindEnergie des Bundes ist an dem Verfahren beteiligt und hilft mit seinem Wissen bei der Durchführung dieser Messungen. Das gesamte Verfahren wird von einer ad-hoc-Kommission des Grossen Rats begleitet
Zudem wurde aufgrund eines anderen Auftrags des Grossen Rats (2022-GC-63) ein Steuerungsausschuss aufgestellt, um die Windenergieplanung zu überprüfen, sie gegebenenfalls nachzuführen und abzuklären, ob andere als die bisherigen Kriterien für die Wahl der besten Standorte besser geeignet sind. Die Windmessungen werden der Kommission bei dieser Arbeit nützlich sein. Je nach den Ergebnissen könnten zudem weitere Windmessungen an anderen Orten im Kanton durchgeführt werden.